irrefuehrende Begriffsdefinition: Kinderpornographie-Sperre

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Die geplante Einfuehrung eines Internetfilters in Deutschland unter dem Namen “Kinderpornographie-Sperre” laufen zu lassen ist echt eine Frechheit. Die Art und Weise wie dieser ohnehin extrem leicht zu umgehende DNS basierte Filter angewandt werden soll, kann doch nun mal wirklich nur als Internetfilter bezeichnet werden. Der Filter selber ist ja gar nicht in der Lage die Art des Inhalts zu bestimmen welchen er nicht durchlassen soll. Das ueberhnehmen natuerlich irgendwelche kompetenten gekauften Beamte. Der Inhalt der geperrten Seiten kann ja beliebig sein. Vermutlich wird der morgen geschlossene Vertrag mit einigen dieser Zensurprovider einzig und allein ein riesen NDA ueber den Inhalt der liste sein, damit keiner merkt wie nach und nach die freie Meinungsaeusserung ausser Kraft gesetzt wird.

Immerhin wird es Proteste von Buergern gegen diesen Vertrag und das Vorhaben Internetfilter geben:

http://netzpolitik.org/2009/mahnwache-am-freitag-keine-scheuklappen-fuers-netz/

http://www.heise.de/newsticker/Mahnwache-gegen-Internet-Sperren–/meldung/136290

http://www.ccc.de/updates/2009/besucht-zensursula?language=de

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